Rechtsgebiete mit besonderen Beratungselementen

Versicherungsrecht 

Rechtliche Beratung und Unterstützung für Unternehmen

 

1. Versicherung und Versicherungskonzepte

Versicherungskonzepte: Rechtliche Prüfung und Begleitung bei der Entwicklung, Gestaltung und Optimierung von Versicherungslösungen für unternehmerische Risiken.

Versicherungsverträge und Versicherungsbedingungen: Prüfung und rechtliche Einordnung bestehender und neuer Versicherungsverträge, Bedingungen und Klauseln.

Versicherungsschutz und Deckungsumfang: Klärung, welche Risiken und Schadensszenarien vom Versicherungsschutz erfasst sind und wo Deckungsausschlüsse, Einschränkungen oder Lücken bestehen.

 

2. Versicherungsfall und Anspruchsprüfung

Schadensfälle: Rechtliche Prüfung und Begleitung bei Eintritt eines Versicherungsfalls – von der ersten Einordnung des Sachverhalts bis zur Klärung der bestehenden Ansprüche.

Deckungsprüfung: Prüfung, ob und in welchem Umfang der konkrete Schaden vom Versicherungsschutz erfasst ist und welche Voraussetzungen für eine Leistung des Versicherers bestehen.

Ansprüche gegen den Versicherer: Prüfung, Aufbereitung und Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag.

 

3. Regulierung und Kommunikation mit dem Versicherer

Schadenmeldung und Anspruchsanmeldung: Rechtliche Begleitung bei der Aufbereitung und Kommunikation des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer.

Kommunikation mit dem Versicherer: Übernahme oder Unterstützung der wesentlichen Kommunikation, Verhandlungen und Korrespondenz mit Versicherern, Regulierern und sonstigen Beteiligten.

Außergerichtliche Durchsetzung: Entwicklung und Umsetzung einer sachgerechten Vorgehensweise zur zielgerichteten Verhandlung und Durchsetzung berechtigter Ansprüche.

 

4. Beratung, Einordnung und Strategie

Schnelle rechtliche Einordnung: Konzentration auf die entscheidenden rechtlichen und tatsächlichen Fragen und die daraus folgenden Handlungsmöglichkeiten.

Erfolgsaussichten und Vorgehensweise: Verständliche Einschätzung der rechtlichen Position und Entwicklung einer auf den konkreten Fall zugeschnittenen Vorgehensweise.

Interessenvertretung: Wahrnehmung der Interessen des Mandanten gegenüber Versicherern und sonstigen Beteiligten – klar, nachvollziehbar und zielgerichtet.

Durchsetzung: Konsequente Weiterverfolgung berechtigter Ansprüche – außergerichtlich und, wenn erforderlich, gerichtlich.

 

 

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