Rechtsgebiete mit besonderen Beratungselementen
Versicherungsrecht
Rechtliche Beratung und Unterstützung für Unternehmen
1. Versicherung und Versicherungskonzepte
• Versicherungskonzepte: Rechtliche Prüfung und Begleitung bei der Entwicklung, Gestaltung und Optimierung von Versicherungslösungen für unternehmerische Risiken.
• Versicherungsverträge und Versicherungsbedingungen: Prüfung und rechtliche Einordnung bestehender und neuer Versicherungsverträge, Bedingungen und Klauseln.
• Versicherungsschutz und Deckungsumfang: Klärung, welche Risiken und Schadensszenarien vom Versicherungsschutz erfasst sind und wo Deckungsausschlüsse, Einschränkungen oder Lücken bestehen.
2. Versicherungsfall und Anspruchsprüfung
• Schadensfälle: Rechtliche Prüfung und Begleitung bei Eintritt eines Versicherungsfalls – von der ersten Einordnung des Sachverhalts bis zur Klärung der bestehenden Ansprüche.
• Deckungsprüfung: Prüfung, ob und in welchem Umfang der konkrete Schaden vom Versicherungsschutz erfasst ist und welche Voraussetzungen für eine Leistung des Versicherers bestehen.
• Ansprüche gegen den Versicherer: Prüfung, Aufbereitung und Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag.
3. Regulierung und Kommunikation mit dem Versicherer
• Schadenmeldung und Anspruchsanmeldung: Rechtliche Begleitung bei der Aufbereitung und Kommunikation des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer.
• Kommunikation mit dem Versicherer: Übernahme oder Unterstützung der wesentlichen Kommunikation, Verhandlungen und Korrespondenz mit Versicherern, Regulierern und sonstigen Beteiligten.
• Außergerichtliche Durchsetzung: Entwicklung und Umsetzung einer sachgerechten Vorgehensweise zur zielgerichteten Verhandlung und Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
4. Beratung, Einordnung und Strategie
• Schnelle rechtliche Einordnung: Konzentration auf die entscheidenden rechtlichen und tatsächlichen Fragen und die daraus folgenden Handlungsmöglichkeiten.
• Erfolgsaussichten und Vorgehensweise: Verständliche Einschätzung der rechtlichen Position und Entwicklung einer auf den konkreten Fall zugeschnittenen Vorgehensweise.
• Interessenvertretung: Wahrnehmung der Interessen des Mandanten gegenüber Versicherern und sonstigen Beteiligten – klar, nachvollziehbar und zielgerichtet.
• Durchsetzung: Konsequente Weiterverfolgung berechtigter Ansprüche – außergerichtlich und, wenn erforderlich, gerichtlich.