Rechtliche Beratung für Unternehmen der Tourismuswirtschaft
DIE VIELFALT DER ERSCHEINUNGSFORMEN DER TOURISTIK
VERSTEHEN EINORDNEN ENTSCHEIDEN ENTWICKELN BEGLEITEN
Reiseveranstalter
• Pauschal- und Individualreisen: Rechtliche Gestaltung und Einordnung unterschiedlicher Reiseangebote und Veranstaltungsmodelle.
• Reisebedingungen und Kundenverträge: Gestaltung, Prüfung und Anpassung der vertraglichen Grundlagen des Reisegeschäfts.
• Vertrieb und Veranstalterstruktur: Rechtliche Fragen der Zusammenarbeit mit Reisebüros, Vermittlern, Agenturen und weiteren Vertriebspartnern.
• Leistungsträger und Einkauf: Vertragsgestaltung und Verantwortungszuordnung gegenüber Hotels, Beförderungsunternehmen und sonstigen Leistungspartnern, insbesondere bei Kontingentverträgen, Allotments, Abrufverpflichtungen und Release-Fristen.
• Reiseänderungen und Leistungsstörungen: Rechtliche Beurteilung von Änderungen, Ausfällen, Ersatzleistungen und Ansprüchen von Reisenden, einschließlich Fragen zu Überbuchungen (Overbooking) und Nichtanreisen (No-Show).
• Insolvenzsicherung und Haftungsfragen: Rechtliche Begleitung bei Fragen der Absicherung & unternehmerisch-
en Verantwortungs-Verteilung
Reisebüros und Reisevermittler
• Vermittlerstellung: Rechtliche Einordnung der konkreten Tätigkeit und Abgrenzung zur eigenen Reiseveranstaltung.
• Buchungs- und Vermittlungsprozesse: Rechtssichere Gestaltung von Beratung, Buchung, Bestätigung und Kommunikation mit dem Kunden.
• Verhältnis zum Veranstalter: Prüfung und Gestaltung der rechtlichen Beziehungen und Verantwortlichkeiten gegenüber Reiseveranstaltern, einschließlich Provisions- und Kommissionsvereinbarungen.
• Kundenbeziehung: Rechtliche Fragen zu Informationspflichten, Beratungsleistungen, Buchungsfehlern und Haftung.
• Verbundene Reiseleistungen: Einordnung und rechtliche Gestaltung von Vertriebsmodellen, bei denen mehrere touristische Leistungen miteinander verbunden werden.
Touristische Agenturen und Destination Services
• Incoming und DMC-Geschäft: Rechtliche Gestaltung der Zusammenarbeit mit Veranstaltern, Reisebüros und anderen Auftraggebern.
• Lokale Leistungsketten: Vertragsgestaltung und Zuordnung von Leistungen und Verantwortlichkeiten zwischen Agentur und örtlichen Leistungsträgern.
• Agentur- und Vermittlungsverhältnisse: Rechtliche Einordnung unterschiedlicher Funktionen und Tätigkeitsmodelle.
• Vertragsgestaltung: Entwicklung und Prüfung von Vereinbarungen für die Organisation, Vermittlung und Durchführung touristischer Leistungen, einschließlich Kontingent- und Allotment-Verträgen sowie Abrufvereinbarungen.
• Haftung und Leistungsstörungen: Klärung der Verantwortlichkeit bei nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistungen, insbesondere bei Überbuchungen, No-Shows und kurzfristigen Leistungsänderungen.
Leistungsträger und touristische Dienstleister
• Beherbergung und Hotellerie: Vertragsrechtliche Gestaltung der Zusammenarbeit mit Veranstaltern, Agenturen und Vertriebsunternehmen, insbesondere bei Kontingent- und Allotment-Vereinbarungen, Release-Fristen und Stop-Sales.
• Transport, Transfers und Mobilität: Rechtliche Gestaltung von Leistungsbeziehungen und Verantwortlichkeiten innerhalb touristischer Beförderungsketten.
• Ausflüge, Aktivitäten und Erlebnisse: Vertragliche Einbindung touristischer Zusatzleistungen in Veranstalter- und Vermittlungsmodelle.
• Verträge mit Veranstaltern und Agenturen: Gestaltung von Leistungsträgerverträgen, Kontingentverträgen, Allotment-Vereinbarungen und Abrufregelungen sowie sonstigen Kooperationsmodellen.
• Leistungsstörungen und Haftung: Rechtliche Beurteilung von Ausfällen, Mängeln und daraus entstehenden Ansprüchen innerhalb der Leistungskette.