Rechtliche Beratung für Unternehmen der Tourismuswirtschaft

DIE VIELFALT DER ERSCHEINUNGSFORMEN DER TOURISTIK 

VERSTEHEN    EINORDNEN   ENTSCHEIDEN   ENTWICKELN     BEGLEITEN 

 

Reiseveranstalter

Pauschal- und Individualreisen: Rechtliche Gestaltung und Einordnung unterschiedlicher Reiseangebote und Veranstaltungsmodelle.

Reisebedingungen und Kundenverträge: Gestaltung, Prüfung und Anpassung der vertraglichen Grundlagen des Reisegeschäfts.

Vertrieb und Veranstalterstruktur: Rechtliche Fragen der Zusammenarbeit mit Reisebüros, Vermittlern, Agenturen und weiteren Vertriebspartnern.

Leistungsträger und Einkauf: Vertragsgestaltung und Verantwortungszuordnung gegenüber Hotels, Beförderungsunternehmen und sonstigen Leistungspartnern, insbesondere bei Kontingentverträgen, Allotments, Abrufverpflichtungen und Release-Fristen.

Reiseänderungen und Leistungsstörungen: Rechtliche Beurteilung von Änderungen, Ausfällen, Ersatzleistungen und Ansprüchen von Reisenden, einschließlich Fragen zu Überbuchungen (Overbooking) und Nichtanreisen (No-Show).

Insolvenzsicherung und Haftungsfragen: Rechtliche Begleitung bei Fragen der Absicherung & unternehmerisch-
en Verantwortungs-Verteilung

 

Reisebüros und Reisevermittler

Vermittlerstellung: Rechtliche Einordnung der konkreten Tätigkeit und Abgrenzung zur eigenen Reiseveranstaltung.

Buchungs- und Vermittlungsprozesse: Rechtssichere Gestaltung von Beratung, Buchung, Bestätigung und Kommunikation mit dem Kunden.

Verhältnis zum Veranstalter: Prüfung und Gestaltung der rechtlichen Beziehungen und Verantwortlichkeiten gegenüber Reiseveranstaltern, einschließlich Provisions- und Kommissionsvereinbarungen.

Kundenbeziehung: Rechtliche Fragen zu Informationspflichten, Beratungsleistungen, Buchungsfehlern und Haftung.

Verbundene Reiseleistungen: Einordnung und rechtliche Gestaltung von Vertriebsmodellen, bei denen mehrere touristische Leistungen miteinander verbunden werden.

Touristische Agenturen und Destination Services

Incoming und DMC-Geschäft: Rechtliche Gestaltung der Zusammenarbeit mit Veranstaltern, Reisebüros und anderen Auftraggebern.

Lokale Leistungsketten: Vertragsgestaltung und Zuordnung von Leistungen und Verantwortlichkeiten zwischen Agentur und örtlichen Leistungsträgern.

Agentur- und Vermittlungsverhältnisse: Rechtliche Einordnung unterschiedlicher Funktionen und Tätigkeitsmodelle.

Vertragsgestaltung: Entwicklung und Prüfung von Vereinbarungen für die Organisation, Vermittlung und Durchführung touristischer Leistungen, einschließlich Kontingent- und Allotment-Verträgen sowie Abrufvereinbarungen.

Haftung und Leistungsstörungen: Klärung der Verantwortlichkeit bei nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistungen, insbesondere bei Überbuchungen, No-Shows und kurzfristigen Leistungsänderungen.

 

Leistungsträger und touristische Dienstleister

Beherbergung und Hotellerie: Vertragsrechtliche Gestaltung der Zusammenarbeit mit Veranstaltern, Agenturen und Vertriebsunternehmen, insbesondere bei Kontingent- und Allotment-Vereinbarungen, Release-Fristen und Stop-Sales.

Transport, Transfers und Mobilität: Rechtliche Gestaltung von Leistungsbeziehungen und Verantwortlichkeiten innerhalb touristischer Beförderungsketten.

Ausflüge, Aktivitäten und Erlebnisse: Vertragliche Einbindung touristischer Zusatzleistungen in Veranstalter- und Vermittlungsmodelle.

Verträge mit Veranstaltern und Agenturen: Gestaltung von Leistungsträgerverträgen, Kontingentverträgen, Allotment-Vereinbarungen und Abrufregelungen sowie sonstigen Kooperationsmodellen.

Leistungsstörungen und Haftung: Rechtliche Beurteilung von Ausfällen, Mängeln und daraus entstehenden Ansprüchen innerhalb der Leistungskette.

 

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