Wirtschaftsrecht
Wirtschafts- & Vertragsrecht für Unternehmen [KMU]
Achtung: Änderung des Bauvertragsrechts und Kaufrechts 2018!
Am 01.01.2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Mit diesem Gesetz wird erstmals sowohl der Bauvertrag als auch der Architekten- und Ingenieurvertrag in das BGB aufgenommen und dort im Einzelnen geregelt. Hierdurch kommt es nicht nur zu gravierenden neuen Regelungen beim Anordnungsrecht des Auftraggebers, beim Verbraucherschutz und bei der Abnahme von Werken. Das neue Gesetz wird auch im Ergebnis Auswirkungen auf die VOB/B haben.
Mittlere und kleinere Handwerksbetriebe sind nur scheinbar durch das neue Bauvertragsrecht geschützt. Denn die neue Fassung des § 439 BGB sieht zwar auch die Haftung des Produktlieferanten für Ausbau-und Einbaukosten mangelhafter gelieferter Produkte vor. Im Verhältnis zu Handwerksbetrieben jeglicher Art ist jedoch diese Haftung des Lieferanten nicht AGB-fest. Dies hat zur Folge, dass es letztlich bei der Eigen-Haftung des Handwerksunternehmens für Ausbau-und Einbaukosten gegenüber Verbrauchern als ihr Auftraggeber bleibt.
Hingegen werden die Handwerksbetriebe ihrerseits gegen den Lieferanten in der Regel keinen Regress nehmen können, da hier mit einem Haftungs-Ausschluss des Lieferanten zu rechnen ist. Gleichwohl stellen die Überlegungen des Gesetzgebers klar, dass ein uneingeschränkter und pauschaler Haftungsausschluss auch gegenüber Handwerksunternehmen als Indiz für eine unangemessene Benachteiligung über AGB gewertet werden kann, sodass sich aus dieser Unsicherheit auch Chancen für Handwerksunternehmen ergeben, nicht in jedem Fall haften zu müssen.
Handwerker, Lieferanten, Bauträger, Projektentwickler, Architekten und Bauherren sind deshalb gut beraten, sich rechtzeitig mit den Neuerungen zum Bauvertragsrecht zu befassen, um Möglichkeiten und Grenzen ihrer eigenen Interessen im Auge zu behalten:
· Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und Kaufrechts v. 28.04.2017 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 23); Beratung zu den Möglichkeiten & Grenzen eines Haftungsausschlusses zu § 439 II, III BGB n. F. im B2B
· Beratung zu Haftungsszenarien und Optimierung von AGB und Auftragsdokumentationen im Zusammenhang mit dem neuen Bauvertragsrecht, VOB/VOL uam
Handels-und Gesellschaftsrecht
· Anmeldung von Marken und Geschmacksmustern
· Rechtsschutz bei eingetragenen Marken und Geschmacksmustern gegenüber
Wettbewerbern
· Revision und Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (B2B/Verbraucher)
· rechtliche Revision des Auftragswesens und Implementierung nützlicher
Dokumentationen zur Steigerung der Rechtssicherheit eigener Forderungen
· Durchführung und Optimierung des Mahnwesens und Inkasso
· Beratung bei der Unternehmensnachfolge und Begleitung des Auswahlprozesses
· Unterstützung bei Mergers & Acquisitions (M&A), insbesondere bei der rechtlichen
Due-Dilligence & Integration (jur. Projektmanagement)
· Beratung und Unterstützung bei Unternehmenskäufen, besondere
Kaufpreismodalitäten (Earn-Out-Komponenten) & Erwerbskonzepte
· Beratung bei der Auseinandersetzung unter Gesellschaftern
· Durchführung von Gesellschafterversammlungen
· Beratung bei der Umstrukturierung und Neuausrichtung von Unternehmen
· Prüfung und Erstellung von Unternehmens-Verträgen jeglicher Art (Rahmen- und
Lieferungsverträge, Regressabkommen, Gewinnabführungs-Verträge bei
verbundenen Unternehmen uam)
· Rechtsberatung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten aller Art, mit Ausnahme von
Streitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz
Nebenleistungen aus dem nicht-rechtlichen Bereich:
· Wirtschaftsmediation und Moderation und Konfliktmanagement (Mediation)
· Begleitung und Unterstützung bei nicht-juristischen Projekten (Projektmanagement)
· Einzel-Coaching und Gruppen-Coaching bei ausgesuchten Fragestellungen
(Verhandlungsstrategien, Strukturierung von Gesprächsleitfaden im
Konfliktmanagement)
Handels- und Vertragsrecht
Gesellschaftsgründung, Systempartnerschaften integrieren oder gründen
Rechtsformberatung, z. B. die Limited oder GmbH als ideale Rechtsform?
Allgemeine Geschäftsbedingungen gestalten & prüfen
Unternehmens-Prozessabläufe juristisch implementieren & dokumentieren
Beratung über Fördergelder & Ihre Voraussetzungen für Start-ups & Grow ups
- Geschäftsfelderweiterungen, Outsourcing & Offshore-Unternehmen gründen
- Franchisingverträge gestalten & prüfen; Steuerungsinstrumente im Franchising
- Handelsvertreter-Verträge, erfolgsabhängige Vergütungssysteme
- Neuordnung komplexer Unternehmensverträge in modulare Kontrakte
- Markenrechte & Geschmacksmuster prüfen, sichern & schützen (DPMA, WIPO/OMPI)
Arbeits- und Prozeßabläufe; Steuerung
- Neuordnung des Ausschreibungs, Angebots- und Lieferantenwesens
- Kundenreklamationenen, Beschwerdemanagement, Regress & Beweisführung
- Supply Chain & ihre rechtlichen Anforderungen aus Transportrecht & Logistik
- Frachtkostenmanagement & Dispositionen von Frachtführern & Speditionen
- Gleichlauf im Prozess & Abstimmung von Haftung, Verantwortung & Versicherung
- Kostencontrolling, Liquidität & Qualitätssteuerung über Dritte durch Vertrag
Geschäftsleitung, Aufsichtsrat, Controlling & Unternehmenssteuerung
- Haftung, Verantwortung und Absicherung; D & O Versicherung & Disclaimer
- Entscheidungsvorlagen für Aufsichtsräte, Beiräte und Banken sicher erstellen
- Unternehmenskontrolle durch Funktions- und Erfolgsbezug von Verträgen
- Strategische & rechtliche Beratung bei Kauf, Expansion & Geschäftsfelderweiterung
- Letter of Intents & andere Steuerungsinstrumente gestalten & prüfen
Internationales Wirtschaftsrecht
- Gesellschaftsgründung und -betreuung in Argentinien & Mercosur
- Unterstützung in der Vertragsgestaltung und Verhandlungsführung
- Einsatz & Kontrolle von ausländischen Korrespondenzanwälten
- Cross-Check von Due Diligences & Unternehmensbewertungen