Insolvenz & Sanierung [KMU]
Freigabe in der Insolvenz; die (größtenteils unbekannte) Alternative zum Insolvenzplan.
Der Neustart in der Insolvenz kann auch durch Freigabe einer neuen selbständigen Tätigkeit nach § 35 II InsO erfolgen und zwar auch später, bspw. einige Monate oder Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Variante A:
Für diese Möglichkeiten prädestiniert sind inhabergeführte Unternehmen und Unternehmen in der Rechtsform des eingetragenen Kaufmanns [e. K.], die bereits als neue Gesellschaft gegründet waren, als es zur Insolvenz des betroffenen anderen Unternehmens kam.
Variante B:
Einsetzbar ist diese Sanierungsoption der sog. Freigabe gemäß § 35 II InsO zu jeder Zeit eines laufenden Insolvenzverfahrens auch für eine Neugründung eines Unternehmens nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das bisherige Unternehmen.
Die Freigabe führt zu Möglichkeit eines Insolvenzfesten Neuerwerbs zugunsten des Unternehmers. Sie sichert dem Unternehmer wirtschaftliche Freiheit und Unabhängigkeit hinsichtlich des laufenden operativen Geschäfts, einschließlich des Bezugs von Lieferungen und Leistungen, Wareneinkauf uam.
Sinnvoll und praktikabel ist diese Option allerdings nur unter der Prämisse, dass der Unternehmer seine Materie beherrscht und bereit ist, in Sachen Kommunikation und Lieferanten-Wesen verlässlich zu agieren und bereit ist, sich persönlich wie unternehmerisch in vertrauensbildende Maßnahmen einzubringen. Einzelnen leiten sich aus dieser Option die folgenden wichtigsten Vorteile für eine solche Freigabe (Variante A und B) ab:
· mit der Freigabe erhält der neue Unternehmer - auch im laufenden Insolvenzverfahren über das Vermögen seines bisherigen Unternehmens - die volle unternehmerische Freiheit für die neue Geschäftstätigkeit ab dem Zeitpunkt der Freigabe durch den Insolvenzverwalter
· die unternehmerische Freiheit umfasst insbesondere den Wareneinkauf und den Forderungsausgleich sowie den Forderungseinzug gegenüber Debitoren für alle neuen Geschäftsvorfälle dieses neuen Unternehmens
· persönlich bietet diese Freigabe die Chance des Unternehmers, mit einer akkuraten und verlässlichen unternehmerischen Haltung eine entsprechende Wertschätzung im Markt zu erhalten, die neben dem Betrieb geschäftlichen Erfolg auch die Rückgewinnung persönliche Achtung erreichen lässt
· nach erfolgter Freigabe ist es ohne weiteres möglich, neue Arbeitsverhältnisse zu schließen oder Mitarbeiter des insolventen Unternehmens - nach Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter - zu übernehmen, ohne für die bisherigen Lohnverbindlichkeiten zu haften
· die Freigabe ermöglicht so einen schuldenfreien Neustart eines Unternehmens, unter Wahrung der eigenen Fachkenntnisse, des bereits seit Jahren aufgebauten Netzwerkes des alten Unternehmens und die Sicherung oder Rückgewinnung von Arbeitsplätzen
· die Freigabe erfolgt zwar unter angemessener wirtschaftlicher Berücksichtigung der Interessen der Insolvenzgläubiger des insolventen Unternehmens, jedoch ist eine Beteiligung der Insolvenzgläubiger am Unternehmensgewinn der neuen Firma ausgeschlossen
· die Freigabe bietet für den neuen Unternehmer eine wichtige Planungs- und Rechtssicherheit für die Zukunft des neuen Unternehmens, da diese Freigabe unwiderruflich erteilt wird.
Nebenleistungen aus dem nicht-rechtlichen Bereich zu Sanierung & Insolvenz:
· systemisches Verständnis des Geschäftsbetriebes, der Neugründung und auf gegebenenfalls) der Insolvenzursachen des anderen Unternehmens
· Unterstützung in der kaufmännischen Korrespondenz und in der Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich der Freigabe, Strategien des neuen Unternehmens und Umgang mit der unternehmerischen Vergangenheit des (insolventen) Unternehmens
· Moderation und Konfliktmanagement (Mediation) mit Lieferanten und (ehemaligen) Geschäftspartnern des bisherigen Unternehmens
· Begleitung und Unterstützung bei nicht-juristischen Projekten (Projektmanagement), insbesondere einer Geschäftsfelderweiterung oder Geschäftsfeld-Diversifikation
· Einzel-Coaching und Gruppen-Coaching bei ausgesuchten Fragestellungen (Verhandlungsstrategien, Strukturierung von Gesprächsleitfaden im Konfliktmanagement)
Die GmbH bzw. GmbH & Co. KG in der Krise
- Haftungsgefahr des Geschäftsführers als Organ & Vermeidungsstrategien bei Fortführung des Unternehmens
- Antragspflicht zum Insolvenzantrag des Geschäftsführers
- Die Geschäftsführung während des Prüfungsverfahrens bzgl. Insolvenzeröffnung
- Der Gesellschafter-Geschäftsführer & Verpflichtung zur Kapitalerhaltung der GmbH
- Gesellschafter-Darlehen, Eigenkapitalersatz & Anfechtung von Zahlungen in der Krise
- unentgeltliche Überlassung von Räumlichkeiten/Leistungen durch Gesellschafter als Sonderfall des Eigenkapitalersatzes
- Liquiditätsmanagement & anfechtungsfreie Fortführung des Unternehmens möglich?
- Haftungsgefahr des Geschäftsführers als Organ & Vermeidungsstrategien bei Fortführung des Unternehmens
- Sicherungsübereignungen, Pfandrechte, Abtretungen & andere Sicherungsrechte in der Krise
- Kündigungsrechte, Insolvenzausfallgeld, Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld & Sanierungschancen nutzen
- Rücknahme des Eigenantrags auf Insolvenzeröffnung als Sanierungsinstrument nutzbar?
- Insolvenzverschleppung, Eingehungsbetrug und sonstige strafrechtliche Haftungsgefahren
Unternehmensinsolvenz der GmbH oder GmbH & Co. KG
- Vorläufiges Insolvenzverfahren, Fortführung des Unternehmens durch Geschäftsführer; Gestaltungsmöglichkeiten & Grenzen
- Was fällt in die Insolvenzmasse der GmbH? Nachschusszahlungen von Gesellschaftern & Strategien
- Haftungstatbestände für den Geschäftsführer, Gesellschafter oder Dritte; Sonderfall Gläubigerbegünstigung
- Veruntreuung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung; Lastschriftwiderruf als liquiditätswirksame Massnahme?
- Verfahrenseröffnung oder seine Vermeidung steuerbar?
- Entwicklung und Plausibilisierung von Sanierungskonzepten
- Unternehmensfortführung, Plafondskredite & Privilegierung des Kreditgebers in der Insolvenz nutzen
- Kündigungsrechte, Insolvenzausfallgeld, Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld & Sanierungschancen
- Rücknahme des Eigenantrags auf Insolvenzeröffnung als Sanierungsinstrument nutzbar?
- Unternehmensinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz?
Der Gläubiger der GmbH oder GmbH & Co. KG
- Forderungsmanagement bei Unternehmenspartnern in der Krise; Haftungsvermeidung bei Nutzung von Sicherungsrechten
- Prüfung & Wahrnehmung von Anfechtungsrechten & Verfügungen kapitalersetzender Darlehen
- Kapitalersetzende Darlehen, entgeltfreie Gebrauchsüberlassung (Miete u. ä.) durch Gesellschafter & Quotenerhöhung
- Absicherung von Lieferanten bei Unternehmen in der Krise bzw. bei vorläufiger Insolvenz
- Kreditgewährung & Absicherung des Plafondskreditgebers als Steuerungsinstrument nutzen
- Der Insolvenzantrag des Gläubigers und seine Wirkungen & Nutzen; Risikoabschätzung
Der Unternehmens-Inhaber oder e. K. in der Krise
- Zahlungsunfähigkeit und Insolvenzantragspflicht des Unternehmers?
- Sofortmaßnahmen zur Sicherung des operativen Geschäftes
- Das aussergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren effektiv einsetzen
- Insolvenzverschleppung, Eingehungsbetrug und sonstige strafrechtliche Haftungsgefahren z. B. bei Sanierungsverhandlungen
- Anforderungen an die Liquiditätsrechnung, Plan- Gewinn- und Verlustrechnung aus Sicht der Banken und Insolvenzgerichte
- Überzeugungsbildung durch Präsentation von Fortführungs- und Sanierungsmodellen steigern
Eigenverwaltung in der Unternehmensinsolvenz
- Insolvenzplanverfahren des Schuldner vorbereiten mit/ohne Eigenverwaltung
- Liquiditätsmanagement und Entwicklung von Zahlungsplänen
- Entwicklung und Plausibilisierung von Sanierungskonzepten; besondere Voraussetzung für Eigenverwaltung
- Insolvenzursachen konsequent herausarbeiten, Überprüfen von Planungsrechnungen
- Unterstützung bei der Eigenverwaltung durch den Schuldner
- Restschuldbefreiung und Eigenverwaltung
- Persönliche Eignungsvoraussetzungen des Schuldners als eigenverwaltender Geschäftsführer
- Plafonds-Kredite in der Eigenverwaltung & Fremdmittelbeschaffung/Investorensuche